Mit etwas Verzögerung nun doch – die Landesgartenschau Überlingen startet am Freitag, den 30. April. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt die Einstufung der Ausstellung als botanischen Garten wodurch die Öffnung unabhängig der sieben Tage Inzidenz unter 100 möglich ist. Veranstaltungen sind allerdings nicht möglich und auch Ausstellungen in geschlossenen Räumen sind untersagt.
Was sind die weiteren Voraussetzungen? Besucher müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Außerdem müssen sich die Besucher zwingend vor dem Besuch der Ausstellung registrieren. Besucher werden angehalten, vor der Anreise ein Zeitfenster zu buchen. Das Zeitfenster betrifft nur den Eintritt. Besucher dürfen sich dann bis zur Schließung gegen Abend auf dem Gelände aufhalten. Dauerkartenbesitzer müssen sich einmalig vor ihrem ersten Besuch im Ticketshop registrieren und müssen diese Registrieren mit der Dauerkarte mit sich führen. Mit Gastronomie ist unter den Umständen auf dem Gelände wohl nicht zu rechnen.
Unter diesen erschwerten Bedingungen dürfte der Andrang eher verhalten sein. Woher z.B. sollen Besucher, die am Sonntag die Landesgartenschau besuchen möchten, am Samstag einen negativen Corona-Schnelltest erhalten?